Arbeitsunfall: Meldepflicht und Prävention

Arbeitsunfälle sind meldepflichtig, wenn der oder die Betroffene als Folge des Unfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind oder der Unfall tödlich verlaufen ist. Meldepflichtig ist der Arbeitgeber. Die Meldepflicht gilt auch für Wegunfälle, also solche, die auf dem Hin- oder Rückweg eintreten, wenn der Weg in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

Die Unfallmeldung muss innerhalb von drei Tagen an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) erstattet werden. Bei besonders schweren oder tödlichen Unfällen sollte die Meldung schneller erfolgen. Auch der Betriebs- oder Personalrat muss informiert werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte ebenfalls nicht vergessen werden.

Die Pflicht zur Meldung ist vielleicht manchmal lästig. Die Beschäftigung mit den Ursachen von Arbeitsunfällen ist aber auch eine Chance: werden Ursachen von Arbeitsunfällen im Betrieb beseitigt, dient dies nicht dem Schutz der Mitarbeiter – es ist auch wirtschaftlich oft hoch effektiv. Nicht umsonst haben viele große Unternehmen sich eine Unfallquote von Null als Ziel gesetzt.

Sich auch mit Beinahunfällen im Unternehmen zu beschäftigen, ist ebenfalls sinnvoll. Darauf weist Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in einer Mitteilung hin. Wegeunfälle sind schwerer zu beeinflussen. Mit Maßnahmen zur Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann ein Unternehmen dazu beitragen. Ob die Nutzung des Fahrrads die Wegeunfallquote erhöht oder senkt, ist allerdings noch nicht klar.

 

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