Coronavirus und Schwangerschaft – Beschäftigungsverbot?

Das Coronavirus SARS-CoV-2 wirft derzeit für unsere gesamte Gesellschaft eine Unzahl von Fragen auf: wie ist die Ausbreitung des Erregers effektiv zu bekämpfen, wie können wir die durch die Bekämpfungsmaßnahmen bewirkten massiven wirtschaftlichen Verwerfungen bewältigen und Vieles mehr.

Auch in den Betrieben besteht nachvollziehbarerweise viel Verunsicherung. Eine Frage, die sowohl die Unternehmen als vor Allem natürlich auch die betroffenen Mitarbeiterinnen interessiert, ist: müssen sich Schwangere besondere Sorgen machen?

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags (3.4.2020) sagt das Robert-Koch-Institut, das in dieser Pandemiesituation eine gewichtige Rolle spielt und oft als Referenz angesehen wird: „Schwangere scheinen nach bisherigen Erkenntnissen aus China kein erhöhtes Risiko gegenüber nicht schwangeren Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus zu haben“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).

Die staatliche Gewerbeaufsicht in einigen Bundesländern sieht die Situation aber kritischer. Hessen z. B. benennt über die allgemeine Pflicht des Unternehmers zur Gefährdungsbeurteilung hinaus konkret einige Tätigkeiten, die von Schwangeren in der aktuellen Situation nicht ausgeübt werden dürfen – z. B. Tätigkeiten mit direktem Publikumsverkehr oder Tätigkeiten im Außendienst (http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/aktuelle-informationen-zur-corona-virus-pandemie, 3.4.2020).

Meine Empfehlung als Arzt: wir wissen so Vieles noch nicht. Selbst wenn wir (erfreulicherweise) derzeit keine besonderen Gefahren für Schwangere kennen, sollten wir lieber ein bisschen zu vorsichtig sein als zu sorglos. Bei einer Schwangerschaft geht es um werdendes menschliches Leben!

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