1. Gesundheitsförderliche Gestaltung der Rahmenbedingungen im Betrieb („Verhältnisprävention“)
- Beratung bei Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation unter gesundheitlichen Aspekten
 - Durchführung von Gesundheitszirkeln
 - Förderung eines adäquaten Führungsverhaltens der Vorgesetzten („gesundes Führen“)
 - Gesunde Ernährung im Betriebsrestaurant
 - Betriebliches Eingliederungsmanagement
 - Schwerbehinderten- und behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung
 - Suchtprävention
 
2. Gesundheitsförderliches Eigenverhalten (Gesundheitskompetenz) der Mitarbeiter („Verhaltensprävention“)
- Früherkennung beruflich verursachter Gesundheitsstörungen
 - Beratung zu gesundheitsbewusstem Verhalten (Ernährung, Bewegung, Umgang mit Stress etc.), Erhalt der Fitness für die Arbeitstätigkeit, Zeitmanagement
 - Reisemedizinische Beratung
 - Präventionsprogramme (z. B. Früherkennung Darmkrebs, Bluthochdruck, Diabetes)
 - Anlaufstelle bei Suchtverhalten für Betroffene und betriebliche Akteure wie Vorgesetzte und Betriebs-/Personalräte (unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht)
 
