Ersthelfer im Betrieb

Erste HilfeWie viele Ersthelfer sind erforderlich?

In jedem Unternehmen muss es Ersthelfer geben: in Betrieben mit bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern ein Ersthelfer, bei mehr als 20 Mitarbeitern müssen in Verwaltungsbetrieben mindestens 5% und in sonstigen Betrieben mindestens 10 % als Ersthelfer ausgebildet sein, in Betrieben mit besonderer Gefährdungsstufe bis zu 20 %.

An wen richtet sich die Verpflichtung nach Ersthelfern?

Zunächst an den Unternehmer. Aber auch der Mitarbeiter ist grundsätzlich verpflichtet, sich als Ersthelfer ausbilden zu lassen. Glücklicherweise ergibt sich praktisch nie die Notwendigkeit einer solchen auch arbeitsrechtlich nicht unproblematischen „Zwangsrekrutierung“.

Aufgaben:

Zu den Aufgaben der Ersthelferin oder des Ersthelfers gehören Erstmaßnahmen bei Unfällen oder Gesundheitsstörungen und lebensrettende Sofortmaßnahmen. Den Ersthelferinnen oder Ersthelfern können durch den Unternehmer auch weitere Aufgaben übertragen werden, z. B. die Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials, von Meldeeinrichtungen und Rettungsgeräten.

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen:

Die Erste Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert werden. Dazu gibt es sogenannte „Verbandbücher“, auch als kostenloser pdf-Download.

Qualifikation:

Betriebliche Ersthelfer benötigen als Erstqualifikation einen Grundkurs. Zum Erhalt der Qualifikation muss nach spätestens 2 Jahren ein Auffrischungstraining absolviert werden. Die Kosten für diese Ausbildungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten trägt der Unfallversicherungsträger. Durchgeführt werden die Schulungen z. B. vom Deutschen Roten Kreuz oder den Maltesern.

Haftung:

Die Ersthelferin oder der Ersthelfer ist wie jeder Bürger und jede Bürgerin zur Hilfeleistung verpflichtet. Führt er oder sie die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt durch, d. h. entsprechend seinen Laienkenntnissen und den konkreten Umständen, kann sich eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar machen und bleibt regelmäßig selbst dann straffrei, wenn ihr oder ihm ein Fehler unterlaufen sollte.

 

Abbildung: Elke Sawistowski / pixelio.de