1. Gesundheitsförderliche Gestaltung der Rahmenbedingungen im Betrieb („Verhältnisprävention“)
- Beratung bei Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation unter gesundheitlichen Aspekten
- Durchführung von Gesundheitszirkeln
- Förderung eines adäquaten Führungsverhaltens der Vorgesetzten („gesundes Führen“)
- Gesunde Ernährung im Betriebsrestaurant
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Schwerbehinderten- und behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung
- Suchtprävention
2. Gesundheitsförderliches Eigenverhalten (Gesundheitskompetenz) der Mitarbeiter („Verhaltensprävention“)
- Früherkennung beruflich verursachter Gesundheitsstörungen
- Beratung zu gesundheitsbewusstem Verhalten (Ernährung, Bewegung, Umgang mit Stress etc.), Erhalt der Fitness für die Arbeitstätigkeit, Zeitmanagement
- Reisemedizinische Beratung
- Präventionsprogramme (z. B. Früherkennung Darmkrebs, Bluthochdruck, Diabetes)
- Anlaufstelle bei Suchtverhalten für Betroffene und betriebliche Akteure wie Vorgesetzte und Betriebs-/Personalräte (unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht)