Der AED ist ein effektives und einfaches Gerät, mit dem die Wiederbelebung auch durch Laienhelfer unterstützt werden kann. Viele Betriebe setzen ihn bereits ein. Nun hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) eine Informationsschrift veröffentlicht (Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe – DGUV Information 204-010). Sie enthält hilfreiche Informationen zu AEDs im Betrieb. Praktische Themen wie Technik, Aufbewahrungsorte und Wartung werden ebenso beleuchtet wie die rechtliche Einordnung einer AED-Anwendung. Zu dieser wird endlich klargestellt, dass die Anwendung des AED genauso wie die Wiederbelebung immer im Rahmen des „rechtfertigenden Notstandes“ entsprechend § 34 Strafgesetzbuch (StGB) und der mutmaßlichen Einwilligung der Betroffenen geschieht und so „legal“ ist. Dies war lange Zeit in Deutschland von „interessierter Seite“ anders gesehen worden, was die wünschenswerte weite Verbreitung von AEDs nicht gerade gefördert hat.
Wer sich mit AEDs im Unternehmen beschäftigt, dem sei diese Broschüre unbedingt empfohlen!