Beim „herkömmlichen“ Rauchen ist der Umgang zwischen Rauchern und Nichtrauchern inzwischen in den meisten Betrieben geklärt. Der Nichraucherschutz ist gesichert, die Raucher wissen, wann und wo sie rauchen dürfen. Doch wie sieht es bei den E-Zigaretten aus, die man immer häufiger sieht?
Rechtlich gesehen, dürften E-Zigaretten nicht von den derzeit existenten rechtlichen Vorschriften abgedeckt sein (z. B. Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg – LNRSChG). Also gilt es, im Betrieb praktikable Regelunge zu finden. Nun ist es so, dass E-Zigaretten zwar weniger schädlich sind als „richtige“ Zigaretten. Der Nebel der E-Zigaretten enthält aber durchaus Stoffe, die auch für die Passivraucher nicht unkritisch sind. Einzelne bekannte Wirkstoffe gelten auch als krebserzeugend – und werden auch von den nichtrauchenden Kollegen eingeatmet, die in der Nähe der Raucher sind. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Nutzer die sogenannten Liquids, die dann in den Rauchgeräten verdampft werden, selbst zusammenstellen können. Es können also auch unbekannte Wirkstoffe in die Raumluft gelangen.
Dies spricht dafür, für das Rauchen von E-Zigaretten im Betrieb dieselben Regeln gelten zu lassen wie für „herkömmliche“ Zigaretten. Das dient dem Schutz der Nichtraucher und die Raucher können dies mit besserem Gewissen tun.
Foto: Dirk Kruse / pixelio.de