Fahrsicherheitstrainings – und die BG zahlt!

Verkehrssicherheitstraining
Verkehrssicherheitstraining

Ein großer Teil der Arbeitsunfälle sind Verkehrsunfälle. Das sind nicht nur für Unfälle auf dem Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause; auch bei vielen tödlichen Arbeitsunfällen sind Fahrzeuge beteiligt – z. B. bei Dienstfahrten.

Da das individuelle Verhalten den größten Einfluss auf die Fahrsicherheit hat, können Verkehrssicherheitstrainings sicheres Fahrverhalten fördern. Bei diesen vermittelt ein Trainer in Übungssituationen sichere Fahrtechniken. Sie sind eine wirksame Präventivmaßnahme gegen Arbeits- und Wegeunfälle! Deshalb beteiligen sich viele Unfallversicherungsträger an den Kosten qualitätsgesicherter Trainings (als Präventionsleistung nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 SGB I). Oft werden auch sog. Eco Safety Trainings gefördert, die nicht nur auf sicheres Fahren zielen, sondern auch helfen, Kosten zu senken und Umweltbelastungen zu reduzieren.

Bei der Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings gibt es keinen Anspruch auf Freistellung, Fortzahlung von Arbeitsentgelt oder Erstattung von Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten. Sofern der Arbeitgeber das Fahrsicherheitstraining nicht als geschäftliche bzw. dienstliche Veranstaltung durchführen möchte, ist es in der Freizeit absolvieren; auch anfallenden Nebenkosten müssen dann von den Teilnehmern selbst getragen werden.

Interessiert? Sprechen Sie Ihren Unfallversicherungsträger an!

 

Abbildung:  nimkenja  / pixelio.de