Geänderte Arbeitsmedizinische Regel (AMR) zu Vorsorgefristen

Vernünftig praktizierte Arbeitsmedizin macht Sinn. Allerdings ist die Arbeitsmedizin stark „verrechtlicht“ und es nicht immer leicht zu verstehen, was nun vorgeschrieben ist. Aber dazu haben Sie ja Ihren beratenden Arbeitsmediziner! Ein Beispiel: Die geänderte AMR 2.1 zu Fristen für Arbeitsmedizinische Vorsorgen (früher „Vorsorgeuntersuchungen“) regelt, dass sowohl Pflicht- als auch Angebotsvorsorgen innerhalb von 3 Monaten vor […]