Auch in diesem Jahr haben wir schon mehrfach längere Perioden mit unbarmherzigem Sonnenschein erlebt. Da passt es gut, dass die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) nun mit einer Angebotsvorsorge bei „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ ergänzt wurde. Mitarbeiter, die diese Kriterien erfüllen (mindestens eine Stunde pro Tag, kein baulicher oder ähnlich wirksamer Schutz gegen die Sonnenstrahlung) erhalten also das Angebot, sich vom Betriebsarzt beraten zu lassen.
Solare und künstliche UV-Strahlung ist seit 1992 von der International Agency for Research on Cancer (IARC) als krebserzeugend anerkannt. Dementsprechend müssen Arbeitgeber Maßnahmen zur Reduktion der Strahlung auf ihre Mitarbeiter prüfen. Dies können organisatorische (z. B. früher Arbeitsbeginn, längere Mittagspause) und technische (Abschattung des Arbeitsbereichs) Maßnahmen sein. aber auch ergänzend persönliche Schutzausrüstung (lichtdichte Textilien, Hüte mit breiter Krempe) und geeignete Hautschutzpräparate zur Verfügung stellen.
Bei der nun anzubietenden arbeitsmedizinischen Vorsorge geht es in erster Linie um die Beratung der Mitarbeiter zu den Schutzmaßnahmen und die Motivierung zum entsprechenden Verhalten. Zwar sind nicht alle Hauttumoren durch Reduktion der Sonnenexposition vermeidbar, aber die meisten. Es lohnt sich also!