„AHA“ als eingängige Abkürzung für die wichtigen Verhaltensweisen Abstand halten, Händehygiene und Alltagsmaske hat sich gut etabliert. Nachdem nun mehr und mehr klar wird, dass die Übertragung von SARS-CoV-2, dem Erreger von COVID-19, nicht nur „klassisch“ über Tröpfchen erfolgt (bei denen Abstand ein guten und Alltagsmasken wenigstens einen gewissen Schutz bieten), sondern auch maßgeblich über sogenannte Aerosole, muss „AHA“ mit „L“ ergänzt werden: AHA+L: Lüften. Aerosole sind Tröpfchen in der Luft, die deutlich kleiner als die „klassischen“ Tröpfchen sind. Im Gegensatz zu diesen sinken sie nicht zu Boden, Abstand nützt also nur begrenzt. Sie müssen deswegen über Luftbewegung beseitigt werden.
Was heißt das im Unternehmen? Das Thema „Lüften“ muss systematisch untersucht und geregelt werden! Inzwischen gibt es dazu auch einige fundierte Information, z. B auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Für Raumlufttechnische Anlagen gilt zum Bespiel, einen möglichst hohen Frischluftanteil zu haben. Bei der Fensterlüftung sollte die Lüftung vorgegeben werden, z. B. 3* pro Stunde jeweils mindestens 3 Minuten. Großflächige Querlüftung ist natürlich ideal. Wo dies nicht möglich ist, ist z. B. in Bürogebäuden das Lüften zwischen geöffneten Fenstern und dem Flur in der Regel besser als nur die Fenster zu öffnen.
Und was ist mit den „Luftreinigungsgeräten“, die zur Zeit massenhaft angeboten werden? Diese sind derzeit von den Fachgremien noch nicht ausreichend positiv bewertet, so dass ich derzeit nicht zu einem Einsatz raten kann.
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