Schicht- und Nachtarbeit ist keine Seltenheit. Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr z. B. leisten in Deutschland im Jahr 2017 7 Prozent der abhängig beschäftigten Männer. Bei den Frauen sind es deutlich weniger*.
Da der Mensch einem intern gesteuerten biologischen Rhythmus unterliegt, der nur bedingt auf externe „Zeitgeber“ reagiert, kann schon ein Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht, viel mehr aber ein 3-Schicht-System oder gar eine Dauernachtschicht belastend für die Gesundheit sein. Häufigste Folge sind – nicht ganz überraschend- zum Teil ganz erhebliche Schlafstörungen.
Aus wissenschaftlicher Sicht sind an ein möglichst wenig gesundheitsbelastendes 3-Schicht-System bestimmte Anforderungen zu stellen. Z. B.
- die Anzahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein (maximal 3),
- die Rotation sollte immer vorwärts erfolgen (Frühschicht -> Spätschicht -> Nachtschicht -> frei); nicht umgekehrt
- die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen
- nach einer Nachtschichtphase sollte eine möglichst lange Ruhephase folgen; sie sollte auf keinen Fall weniger als 24 Stunden betragen
Soweit die Theorie. Und was ist Praxis? Häufig sind diese Anforderungen nur unzureichend erfüllt. Interessanterweise sind es oft auch gerade die Arbeitnehmer und / oder die Betriebsräte, die sich gegen ein besseres Schichtsystem sperren – meist aus ökonomischen Gründen (Zulagen!). Nachvollziehbar, aber schade! Gesundheit wird gegen Geld verkauft.
Übrigens: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) berechtigt im § 6 Nachtarbeiter, „sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitern dieses Recht in Zeitabständen von jeweils einem Jahr zu.“. Ihr Betriebsarzt berät Sie dazu!
* Quelle: Lage der Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten 1996 bis 2017, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung