“Masernschutzgesetz” gilt ab 1. März 2020

Das durchaus kontrovers diskutierte “Masernschutzgesetz” (das tatsächlich kein eigenes Gesetz ist; die Neuerungen sind vielmehr in einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes enthalten) gilt schon bald: ab 1. März 2020. Durch die Pflicht zur Impfung für Personen, die in bestimmter Einrichtungen betreut werden, aber auch für deren Beschäftigte, soll die teilweise beunruhigende Ausbreitung der Masern gestoppt werden. […]